Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Update: Reform des Gewaltschutzrechts

alle praxisrelevanten Änderungen - kurz und kompakt

Angeboten von goldwerthReferent: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, familiengerichtliches Dezernat
Veranstalter:
goldwerth
Rechtsgebiet:
  • Familienrecht
  • Strafrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
95,00 €

Kursbeschreibung

2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: Update: Reform des Gewaltschutzrechts - alle praxisrelevanten Änderungen kurz und kompakt.

Der Gesetzgeber hat Anfang Mai 2025 das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Teile des Gesetzespakets treten nun sehr kurzfristig in Kraft; andere Änderungen werden zum Jahreswechsel 2026/2027 virulent. Dabei ergeben - neben den in der Presse besprochenen Veränderungen im Gewaltschutzrecht (im engeren Sinne) - die Neuregelungen auch erhebliche Veränderungen im Umgangsrecht.

Die maßgeblichen praxisrelevanten Änderungen werden vorgestellt. Dabei zeigt das Seminar die Reformen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe, aber auch an die Fachanwaltschaft im Familienrecht. Die Veranstaltung hat das Ziel, den Teilnehmenden die Möglichkeiten und Fallstricke im Bereich des Umgangs mit dem Verdacht auf vorangegangene Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der Betroffenen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.

Termin / Kursort

Online

Mo., 26.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 26.10.2026 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, familiengerichtliches Dezernat
Preise
Standard
95,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.