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Lernerfolgskontrolle Update Sozialrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis - 5 Stunden
Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5
Fragen zu Urteil I vom 27.09.2023, Az.: B 07 AS 17/22 R - Bundessozialgericht
Was war der Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien in diesem Fall?
Die Höhe der Rentenzahlungen an die Klägerin.
Die Erstattungsforderung des Jobcenters für den Zeitraum Juli bis Dezember 2016.
Die Rechtmäßigkeit der Arbeitslosengeld-II-Leistungen.
Welche Rechtsgrundlage wurde für die abschließende Entscheidung des Festsetzungs- und Erstattungsbescheids herangezogen?
§ 50 SGB X
§ 41a Abs 3 Satz 1 iVm Abs 6 Satz 3 SGB II
§ 45 SGB X
Welche Konsequenz hatte die abschließende Entscheidung vom 7. Mai 2018 für die Klägerin?
Sie musste das vorläufig erhaltene Arbeitslosengeld II vollständig zurückzahlen.
Die Klägerin musste keinen Betrag erstatten, da der Bescheid rechtswidrig war.
Die Klägerin erhielt zusätzliche Leistungen vom Jobcenter.
Fragen zu Urteil II vom 20.07.2023, Az.: B 12 BA 01/22 R - Bundessozialgericht
Welche Tätigkeiten übernahm der Kläger für den Beigeladenen zwischen Januar 2006 und Oktober 2010?
Verwaltung von landwirtschaftlichen Betrieben.
Selektion und Transport von Ferkeln sowie Transport von Mastschweinen.
Verkauf von Futtermitteln und Getreide.
Welche Rechtsgrundlage wurde für die Feststellung der Versicherungspflicht des Klägers herangezogen?
§ 31 Satz 1 SGB X
§ 50 SGB X
§ 45 SGB X
Warum wurde die Revision des Klägers vom Bundessozialgericht zurückgewiesen?
Weil der Kläger keine Berufung eingelegt hatte.
Wegen der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils im Parallelverfahren.
Weil der Kläger keine Versicherungspflicht nachweisen konnte.
Fragen zu Urteil III vom 30.08.2023, Az.: B 03 P 06/23 R - Bundessozialgericht
Welche Dienstleistung wollte die Klägerin durch den Entlastungsbetrag finanziert bekommen?
Medizinische Betreuung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung, Bügeln und Kochen.
Pflege in einem Altenheim.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Entscheidung der Pflegekasse getroffen, den Entlastungsbetrag abzulehnen?
§ 50 SGB XI
§ 45b Abs 1 Satz 1 und 3 Nr 4 iVm § 45a Abs 1 SGB XI
§ 41a SGB XI
Warum wurde die Revision der Klägerin zurückgewiesen?
Weil die Klägerin keinen Pflegegrad hatte.
Weil die von der Klägerin beauftragte Hilfsperson nicht nach Landesrecht anerkannt oder registriert war.
Weil die Klägerin den Entlastungsbetrag nicht rechtzeitig beantragt hatte.
Fragen zu den Urteilen IV a-c
Warum wurde die Tätigkeit des Klägers im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtig eingestuft? (Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.07.2023, Az.: B 12 BA 01/23 R)
Weil der Kläger kein ausreichendes Einkommen nachweisen konnte.
Weil der Kläger in den Betrieb des Krankenhauses eingegliedert war und dessen Weisungen unterlag.
Weil der Kläger keinen gültigen Arbeitsvertrag hatte.
Welche Rechtsgrundlage wurde für die Feststellung der Versicherungspflicht des Klägers im Fall der St. R. Krankenhaus gGmbH herangezogen? (Urteil vom 20.07.2023, Az.: B 12 R 15/21 R)
§ 45b SGB XI
§ 7 Abs 1 SGB IV
§ 150 Abs 5 SGB XI
In welchem Zeitraum war der Beigeladene in seiner Tätigkeit für die Rechtsvorgängerin der Klägerin als versicherungspflichtig eingestuft? (Urteil vom 20.07.2023, Az.: B 12 BA 04/22 R)
Vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016.
Vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2015.
Vom 15.4.2015 bis zum 30.4.2017.
Fragen zu Urteil V vom 20.09.2023, Az.: B 04 AS 08/22 R - Bundessozialgericht
Warum wurde der Antrag des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zunächst abgelehnt?
Weil der Kläger keine Bedürftigkeit nachweisen konnte.
Weil der Kläger nur ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche hatte.
Weil der Kläger bereits ausreichende Einkünfte hatte.
Welche Rechtsgrundlage wurde für die Entscheidung über den Leistungsausschluss des Klägers herangezogen?
§ 7 Abs 1 Satz 1 SGB II
§ 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 Buchst b SGB II
§ 41a SGB II
Wie lange war der Kläger im relevanten Zeitraum nicht durchgehend im Inland gemeldet?
Für mehrere Jahre.
Für einige Zeit mit Unterbrechungen seit 2009.
Für weniger als einen Monat.