Lernerfolgskontrolle Update Verwaltungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis - 2,5 Stunden

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 2.5

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    I. Fragen zu BVerwG, Urteil vom 29. November 2023 – 6 C 3/22

    In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein einfaches Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts grundsätzlich ausreicht, um Zweifel an dessen Bekanntgabe gemäß § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG zu begründen. Dies ist insbesondere relevant für Fälle, in denen die Bekanntgabevermutung widerlegt werden soll.

  1. Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die gesetzliche Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG greift?
  2. Warum wurde die Klage des Klägers gegen die Festsetzungsbescheide abgewiesen?
  3. Welche Rolle spielte die eidesstattliche Versicherung des Klägers bei der Beurteilung des Zugangs der Bescheide?

    II. Fragen zu BVerwG, Beschluss vom 29. November 2023 – 6 C 2/22

    Das Gericht hat entschieden, dass das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht zwingend einen qualifizierten Grundrechtseingriff voraussetzt. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Fortsetzungsfeststellungsklagen.

  4. Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ein berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vorliegt?
  5. Warum hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Klägers abgewiesen?
  6. Welcher Grund wird vom Bundesverfassungsgericht für die Voraussetzung eines qualifizierten Grundrechtseingriffs in Fortsetzungsfeststellungsklagen genannt?

    III. Fragen zu BVerwG, Urteil vom 1. März 2023 – 9 C 25/21

    Das Urteil betrifft die Frage, ob und wie ein Prozessbevollmächtigter den Zeitpunkt der Zustellung eines Widerspruchsbescheids eigenverantwortlich überprüfen muss. Im konkreten Fall hatte die Klägerin gegen Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt, der Widerspruchsbescheid wurde jedoch am 2. Oktober 2017 zugestellt. Die Klage wurde erst am 6. November 2017 eingereicht und damit nach Ablauf der einmonatigen Frist.

  7. Welche Pflicht hat ein Prozessbevollmächtigter laut Urteil, wenn es um den Zeitpunkt der Zustellung eines Widerspruchsbescheids geht?
  8. Warum wurde die Klage der Klägerin als unzulässig abgewiesen?
  9. Was führte dazu, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung abgelehnt wurde?