Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob die von der Unfallkasse gewährten Mehrleistungen auf die Hinterbliebenenversorgung eines Beamten angerechnet werden dürfen. Der Kläger, Sohn eines verunglückten Beamten, erhielt neben der Hinterbliebenenversorgung eine zusätzliche Leistung der Unfallkasse, die das Landesamt für Finanzen auf seine Versorgung anrechnete und damit reduzierte.