Durch die erneute Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude werden sich auch die Konflikte der Mietparteien im Zusammenhang mit Modernisierung und der nachfolgenden Mieterhöhung vermehren. Da kommen die Entscheidungen, die der BGH in den letzten 12 Monaten zu den Anforderungen an die Modernisierungsankündigung aber auch zum Härteeinwand des Mieters gefällt hat, gerade recht. Deshalb soll das Verfahren von der Ankündigung bis zur Mieterhöhung anhand von Fällen aus der Praxis abgearbeitet werden. Dabei wird sich die Darstellung nicht nur auf die energetische Modernisierung beschränken, sondern die anderen Modernisierungen im Sinne von § 555d BGB erfassen. Den Abschluss bilden Beispiele zum Härteeinwand des Mieters, durch die die Anforderungen zu diesem Tatbestandsmerkmal griffig werden.
Die Darstellung durch den Referenten erfolgt anhand von praktischen Fällen. Auf den Folien ist die einschlägige Rechtsprechung zum Nacharbeiten zitiert.