Onlineseminar2.5 Std.Bau- und Architektenrecht

Verbraucherschutz im Bauvertragsrecht - unter Berücksichtigung der obergerichtlichen/höchstrichterlichen Rechtsprechung (2,5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: Christine Haumer
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
125,00 €

Kursbeschreibung

- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Bau- und Architektenrecht" (2,5 FAO-Stunden)

Seminarinhalt:

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen fundiertes Wissen zu allen wesentlichen Aspekten des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht.

Themen:

  • Verbraucherbauvertrag nach § 650k BGB – Form, Inhalt und Besonderheiten
  • Widerrufs- und Informationspflichten (§§ 312d, 312g, 650l BGB) bei Verträgen mit Verbrauchern
  • Sicherheitsleistung und Vergütungsabsicherung mit Verbrauchern
  • AGB-Kontrolle und VOB/B-Verträge mit Verbrauchern
  • Prozessuale Besonderheiten und Beweislast

Dozentin: VRiOLG München Christine Haumer

Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Termin / Kursort

Online

Di., 17.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 17.11.2026 09:30 bis 12:15 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Christine Haumer
Preise
Seminargebühr
125,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.