Die Untersagung unzulässiger Verdachtsberichterstattung durch den Betroffenen ist nicht anders als die Verteidigung zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Medien häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vertiefte Kenntnisse des einschlägigen Verfahrens- und materiellen Rechts sind deshalb für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung - und abwehr unerlässlich.
Der als Vorsitzender der Pressekammer des Landgerichts Berlin tätige Referent stellt unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG, des BGH und der Instanzgerichte fallbezogen und praxistauglich die dogmatischen Grundlagen der Verdachtsberichterstattung dar. Dabei behandelt er alle praxisrelevanten materiellen Problemfelder einschließlich der neuesten Rechtsprechungstendenzen zur reaktiven Prüfpflicht der Presse nach Wegfall des Verdachts (LG Berlin, ZUM-RD 2026, 78) und zum erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen (BVerfG, NJW 2026, 214). Abgerundet wird die Darstellung mit Ausführungen zur immateriellen und materiellen Entschädigung des Betroffenen nach einer rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung.
Die Veranstaltung richtet sich neben auf dem Gebiet des Presse- und Äußerungsrechts bereits tätige Rechtsanwälte und Verlagsjuristen auch an Berufsanfängerinnen und -anfänger, die beabsichtigen, zukünftig häufiger bei der Durchsetzung oder Abwehr von äußerungsrechtlichen Ansprüchen tätig zu werden.
Wie immer praxistauglich und tagesaktuell.