- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und der RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der Steuerberaterkammer -
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für alle Fachanwaltschaften für die Mitglieder der RAK Stuttgart (2,5 FAO-Stunden)
Bitte beachten Sie, dass Sie als Mitglied der RAK Stuttgart MAXIMAL 5 Zeitstunden als interdisziplinäre Fortbildung anerkannt bekommen. Für die nachstehende Seminarveranstaltung erkennt die RAK Stuttgart 2,5 Zeitstunden als interdisziplinäre Fortbildung an.
Seminarinhalt:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für alle Fachbereiche, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des anwaltlichen Vergütungsrechts sollten unbedingt vorhanden sein.
Die anwaltliche Vergütungsvereinbarung nimmt in der Praxis immer größeren Raum ein. In jüngster Zeit sind eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen ergangen. Die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen werden aufgezeigt und ihre Auswirkungen für die anwaltliche Praxis werden dargestellt. Lösungsmöglichkeiten werden vorgeschlagen.
Themenschwerpunkte sind u. a.
- Zeitvergütung und KI! Durch den Einsatz von KI verkürzen sich die anwaltlichen Bearbeitungszeiten? Bedeutet das weniger Zeitvergütung für die Anwältin / den Anwalt?
- Wann ist von einer unangemessen hohen Vergütung auszugehen und wie stellt das Gericht eine angemessene Vergütung fest?
- Anforderungen an die Abrechnung der Zeiteinheiten?
- Zeittaktklauseln! Sind sie nun zulässig oder nicht!
- Übersicht über die Rechtsprechung zu unwirksamen Klauseln in anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen!
- Zeithonorar auch für den Einsatz von nicht in § 5 RVG genannten Mitarbeiter/n:innen in der Kanzlei?
Dozent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach
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ONLINE-Seminar:
Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer:
Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.