Verkehrsordnungswidrigkeiten – Akteneinsicht als Verteidigungsmittel – Verfahrenseinstellung wegen fehlender Unterlagen (18.03.2025)

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
§15 FAO Stunden: 3 Std.
Onlineseminar
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Kursbeschreibung

Verkehrsordnungswidrigkeiten – Akteneinsicht als Verteidigungsmittel – Verfahrenseinstellung wegen fehlender Unterlagen (18.03.2025)

Beschreibung:

Die wirksamen Verteidigungsmittel in Verkehrsordnungswidrigkeiten sind aufgrund gesetzlicher Verfahrenserleichterungen und diverser Rechtsfiguren, wie dem standardisierten Messverfahren, begrenzt. Nicht selten resultieren daraus ein gewisses Ohnmachtsgefühl und damit einhergehende Resignation – gerade die wichtige erste Instanz vor dem Amtsgericht scheint eine „Leernummer“ ohne wirkliche Handlungsmöglichkeiten zu sein. Schnell wird das durch die neuere Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich gestärkte Recht der Verteidigung auf informationelle Waffengleichheit – also auf Akteneinsicht und Aktenvollständigkeit – übersehen, und genau auf ein solches Übersehen setzen zahlreiche Ordnungsbehörden.

Die wirksame Geltendmachung des Rechts auf Akteneinsicht, abhängig vom Verfahrensstand und der eigenen Position, ist jedoch anspruchsvoll. Gerade aufgrund der Vielzahl an Fallkonstellationen (verschiedene Tatvorwürfe, unterschiedliche Messverfahren, Beweismittelkonstellationen) und der damit verbundenen technischen Herausforderungen ist dies oftmals tückisch.

Die Fortbildung zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele die Wirksamkeit der Verfolgung von Akteneinsichtsrechten auf und gibt konkrete Hinweise und Anleitungen für die Geltendmachung gegenüber der Bußgeldbehörde sowie dem Amtsgericht – jeweils auch im Hinblick auf die Relevanz des Vorgehens für ein späteres Rechtsmittelverfahren.

Schwerpunkte

  • Einordnung der rechtlichen Situation bezüglich der Akteneinsicht in Ordnungswidrigkeitenverfahren im Nachgang zu BVerfG 2 BvR 1616/18 vom 12.11.2020, auch unter Berücksichtigung der „Rohmessdaten-Situation“ nach BVerfG 2 BvR 1167/20 vom 20.06.2023
  • Prüfung der Aktenvollständigkeit in Verkehrs-OWi-Sachen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tatvorwürfe und Messsysteme
  • Konkrete verfahrensrechtliche Einordnung der Verteidigungsrechte im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht, auch im Hinblick auf die Vorbereitung eines Rechtsmittelverfahrens
  • Akteneinsicht in VOWi-Sachen: Geltendmachung, Formulierungen, Fallstricke, aktuelle Rechtsprechung
  • An alles gedacht? – Oft vergessene (oder bewusst ausgelassene) notwendige Aktenbestandteile und ausgewählte, mit ihnen verknüpfte Verteidigungsansätze

Wenn noch Zeit bleibt:
  • Ausblick in das Beweisrecht – Die Verknüpfung zwischen Akteneinsicht, Rüge der Aktenunvollständigkeit und einem erfolgreichen Beweisantrag

Anmerkung: Bei der Schwerpunktsetzung berücksichtigt der Referent gerne Anregungen der Teilnehmer. Diese Anregungen können Sie im Vorfeld an die folgende E-Mail-Adresse übersenden: seminar@anwaltverlag.de; wir leiten die Anfragen an Herrn Theis weiter.

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Verkehrsrecht

Datum: 18.03.2025

Dauer: 3 Std. / 14:00 – 17:15 Uhr inkl. 15 Minuten Pause (3 Zeitstunden nach § 15 FAO)

Preis pro Teilnehmer: 119,00 EUR (zzgl. MwSt.)

Vorzugspreis für Abonnenten des Infobriefs VRR - VerkehrsRechtsReport sowie Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht: 109,00 EUR (zzgl. MwSt.)

Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom Deutschen Anwaltverlag.

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Ihr Referent: Malte Theis

Richter am Amtsgericht; Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl

… trat 2011 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2013 war er zunächst als Beisitzer einer Schwurgerichtskammer sowie in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn und sodann bei dem Amtsgericht Euskirchen schwerpunktmäßig mit Strafsachen und Freiheitsentziehungssachen befasst. Von 2014 bis 2018 und sodann wieder ab 2020 war er zudem zuständig für sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des Sprengels Euskirchen und hat sich hierbei insbesondere auf Verkehrsstraftraten und Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. In den Jahren 2018 bis 2020 war Herr Theis bei dem Verwaltungsgericht Köln, dort u.a. in der Kammer für Beamtenrecht, tätig.

Über jahrelange intensive Zusammenarbeit mit Strafverteidigern und tausende Stunden Hauptverhandlungsleitung hat Herr Theis sich intensiv auch mit der Perspektive des Anwalts vor Gericht auseinandergesetzt und die Kommunikation der professionellen Prozessbeteiligten untereinander in den Fokus gesetzt.  Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fortbildungsreferent bildet daher stets die Förderung von Transparenz und planerischem Verständnis für den Prozess mit dem Ziel eines effektiven und dem Mandanten nützlichen Ausschöpfens der Gestaltungsrechte der Verteidigung auf der Grundlage dogmatisch fundierter, aber immer auch praxisbezogener Rechts- und Rechtsprechungskenntnis.

Herr Theis prüft als Mitglied der Justizprüfungsämter Köln und Düsseldorf regelmäßig im juristischen Staatsexamen. Er unterrichtet des Weiteren Bundespolizeibeamte als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie im Rahmen von Fortbildungslehrgängen für Aufstiegsbeamte in den Bereichen Staats- und Verfassungsrecht, Haftrecht und Strafprozessrecht. Zuletzt ordentlicher Referent des Verkehrsgerichtstages 2024 in Goslar ist Herr Theis unter anderem Mitautor des im ZAP-Verlag erschienenen und von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. herausgegebenen Werks „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“. 

 

Termin / Kursort

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