Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder "Familienrecht" (6 Zeitstunden) oder "Bau- und Architektenrecht" (3 FAO-Stunden)
Die Teilungsversteigerung ist oftmals das letzte Mittel, um Gemeinschaften an Grundstücken auseinander zu setzen.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern einen umfassenden Ablauf des Versteigerungsverfahrens. Es werden wertvolle Praxistipps für die erfolgreiche Auseinandersetzung oder Abwehr von der Teilungsversteigerung vermittelt.
Aber auch das Gutachten spielt in der Versteigerung eine wesentliche Rolle. Den Seminarteilnehmern wird insoweit erläutert, welche Grundsätze bei der Bewertung einer Immobilie zu beachten sind.
Folgende Themen werden behandelt:
- Legaldefinition des Verkehrswertes
- Aufbau des Verkehrswertgutachtens
- Wertermittlungsverfahren (normierte und nicht normierte Verfahren der Verkehrswertermittlung)
- Schema der einzelnen normierten Wertermittlungsverfahren
- Mögliche Fehlerquellen von Verkehrswertgutachten
I. Verfahrensvoraussetzungen
II. Verfahren bis zum Versteigerungstermin
- Einstellung gem. § 180 ZVG
- Einstellung und Bewilligung eines Antragstellers
- Einstellung nach § 3b Abs. 3 VermG
- u.v.m.
III. Versteigerungstermin, § 66 ZVG
- Geringstes Gebot, § 182 ZVG
- Bietestunde
- Gebote
- Sicherheitsleistung
- Zuschlagsentscheidung
- u.v.m.
IV. Erlösverteilung – taktische Hinweise –
V. Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung
VI. Beispiele mit erlöschendem Recht in Abt. II nebst Teilungsplan
Dozenten: Dipl.-Sachverständiger Alexander Schwehr und Dipl.-Rechtspfleger Stefan Geiselmann
Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer/in:
Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Reduzierung der Netto-Seminargebühr um 45 % möglich - ESF-Plus Antrag ist gestellt.
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar wird voraussichtlich vom ESF-Plus gefördert - Antrag ist gestellt. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.