Onlineseminar5 Std.Strafrecht

Verlesen statt vernehmen? – Hürden und Schwachstellen beim Urkundenbeweis

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Arno Baltes, Vors. Richter am Oberlandesgericht
Rechtsgebiet:
Strafrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
178,00 €

Kursbeschreibung

Ein wesentlicher Pfeiler des Strafprozesses ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit, der vom Tatgericht verlangt, seine Feststellungen aus möglichst direkten Quellen zu schöpfen. Mit diesem Grundsatz gerät die Erhebung eines Urkundenbeweises leicht in Konflikt; ganz sicher tut sie es dort, wo es um die Verlesung eines Vernehmungsprotokolls geht. Die Auflösung des Konflikts hat der Gesetzgeber mit den Kollisionsnormen der §§ 250 ff. StPO vorgenommen.

Will das Tatgericht in der Hauptverhandlung eine Vernehmung (insbesondere eines Zeugen) durch eine Verlesung (eines Protokolls) ersetzen, dann droht dies die Verteidigungsmöglichkeiten einzuschränken. Von daher sollte die Verteidigung wissen, in welchen prozessualen Konstellationen sie sich mit Aussicht auf Erfolg gegen die Erhebung und Verwertung des Urkundenbeweises zur Wehr setzen kann.

Das Seminar dient der Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse zur Struktur der §§ 250 ff. StPO und zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der zentralen Normen, unter Beleuchten von einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen und Aufzeigen von zielführenden Reaktionsmöglichkeiten der Verteidigung.

Termin / Kursort

Di., 03.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 03.11.2026 08:30 bis 14:00 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Arno Baltes, Vors. Richter am Oberlandesgericht
Preise
Standardpreis für 5h (Online Seminar)
178,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.