Neben dem Unterhalt gibt es nach der Trennung vielfach Streit, was mit dem vorhandenen – werthaltigen – Vermögen geschehen soll. Der Ausgleich des erwirtschafteten Wertzuwachses wird über den Zugewinnausgleich in Gestalt einer Ausgleichsforderung geschaffen (§ 1378 BGB). Auf dessen sachgerechte Durchsetzung hat die anwaltliche Beratung vordringlich hinzuwirken. Daneben gibt es aber weitere vermögensrechtliche Verbindungen zwischen den Eheleuten, die tunlichst alsbald aufzulösen sind.
Das Seminar will einige Problemfelder mit ihren wichtigen Handlungsfeldern behandeln und den Weg aufzeigen, den die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu ihrer Behandlung anbieten.
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