„U-Haft schafft Rechtskraft“? - Verteidigungsstrategien gegen Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft hat sich in der Praxis vielfach von einem Sicherungsinstrument zu einem faktischen Druckmittel im Strafverfahren entwickelt. Trotz rückläufiger Kriminalitätszahlen steigt die Zahl der Untersuchungsgefangenen weiter an, während strukturelle Überlastungen der Justiz zu erheblich verlängerten Haftdauern führen. Dies erfordert effektive Verteidigungsstrategien zur Beendigung der Inhaftierung des Mandanten.
Als schwerwiegendster Grundrechtseingriff der Strafprozessordnung wird Untersuchungshaft in der Praxis häufig unter großzügiger Annahme von Haftgründen – insbesondere der Fluchtgefahr – angeordnet und aufrechterhalten. Gerade in erstinstanzlich landgerichtlichen Verfahren wird das Beschleunigungsgebot nicht selten ausgereizt oder verletzt. Neuere empirische Untersuchungen zeigen, dass Fluchtprognosen in der Mehrzahl der untersuchten Fälle nicht tragfähig begründet sind. Daraus ergeben sich erhebliche Ansatzpunkte für eine konsequente Verteidigung gegen Untersuchungshaft.
Die Fortbildung richtet sich an erfahrene Strafverteidiger*innen, aber auch an junge Kolleginnen und Kollegen und vermittelt vertiefte Kenntnisse zur rechtlichen und taktischen Verteidigung gegen Untersuchungshaft. Im Mittelpunkt stehen die Argumentationslinien der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung, prozessuale Stellschrauben sowie strategische Überlegungen für Haftprüfung, Haftbeschwerde und OLG-Verfahren nach §§ 121, 122 StPO.
Schwerpunkte der Fortbildung: