OWi-Verfahren begegnen im Verteidigungsalltag vor allem in Straßenverkehrssachen. Sie spielen darüber hinaus in der Rechtspraxis aber eine bedeutende Rolle, wenn es um die Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Vorgaben zB. im Gewerberecht, Gaststättenrecht, Gesundheitsrecht geht. Auf diesen -anderen- OWi-Verfahren liegt der Schwerpunkt. Auch wenn das OWi-Verfahren sich an der StPO orientiert, gelten Besonderheiten, die oftmals eine andere Herangehensweise als im Strafverfahren nahelegen. Um diese Besonderheiten geht es in diesem Vortrag. Zur Sprache kommen also die Unterschiede zwischen Verhaltensverantwortung und Organisationsverantwortung, Primärpflichten und Sekundärpflichten, § 13 OWiG und § 30 OWiG, Delegation und Vertrauensgrundsatz, Vermögensabschöpfung im OWi-Recht.