Der unfallbedingte Ausfall eines Kfz führt regelmäßig zu Streit: Umstritten ist dabei nicht nur, wie der sog. Nutzungsausfall berechnet wird, sondern vorab schon, ob beim Geschädigten überhaupt ein Nutzungswille in Bezug auf den entzogenen Pkw vorlag und eine ggf. alternative Nutzungsmöglichkeit bestand.
Besondere Schwierigkeiten bereitet bei dieser Position die sog. fiktive Schadensabrechnung, vor allem bei Langzeitausfällen. „Exoten“, Oldtimer und andere Sonderfahrzeuge werden ebenfalls in den Blick genommen.
Im Seminar wird die komplexe Problematik anhand aktueller Fälle dargestellt. Dabei werden auch Grenzfälle und diskutable Schadensverläufe erörtert.
Überdies werden Bereiche thematisiert, in denen die derzeit übliche Rechtspraxis bei der Behandlung des Nutzungsausfalls Bedenken begegnet.