WEG-Reform in Fallbeispielen
Die anstehende WEG Reform 2020 wird bereits im Vorfeld zu Recht als
„Tsunami“ im Wohnungseigentumsrecht
bezeichnet. Denn sie bringt gravierende Änderungen in Kernbereichen wie der Stellung des Verwalters zur Eigentümergemeinschaft, ihrem eigenen rechtlichen Zuschnitt, und auch dem Verwaltungsbeirat mit sich.
„Heiß“ diskutiert wird auch die daraus abzuleitende Einflussmöglichkeit des einzelnen Eigentümers auf die Geschicke der baulichen Anlage, ihrer Außenbereiche und insbesondere der Willensbildung in der Eigentümerversammlung. Fundamental geändert wird auch die Möglichkeit einer baulichen Veränderung, um einem gesehenen Modernisierungsbedarf, einer energetischen Ertüchtigung und einer aktiven Rolle der Immobilie beim Klimaschutz nachkommen zu können.
Das
Webinar vermittelt an Fallbeispielen und im Rechtsvergleich zum bisherigen Recht eine erste Übersicht
zu einem „neuem Zeitalter im WEG“.
Behandelt werden insbesondere:
I. „Aus alt mach neu“ - Regelungsschwerpunkte und Systematik: Die Kernbereiche der WEG-Reform
II. Eigentümergemeinschaft als eigene „Rechtspersönlichkeit“
III. Stellung des Verwalters (Bestellung, Abberufung, Sachkundennachweis, Vertetretungsregelungen im Außen- und Innenverhältnis, Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen, Jährlicher Vermögensbericht)
IV. Verwaltungsbeirat
V. Eigentümerversammlung (Digitalisierung, Einladungsfrist, Beschlussfassung- und fähigkeit, Dokumentation von Beschlüssen)
VI. Wirtschaftsplan
VII. Bauliche Veränderungen
VIII. Abstimmung mit dem Mietrecht und neue mietrechtliche Inhalte
IX. Sondereigentum
X. Beschlussklagen (Klagearten, WEG-Verband als Prozessbeteiligte, Rechtskraft, Kosten, Gebühren)
XI. Übergangsvorschriften
Es besteht die Möglichkeit, im Chat Fragen an den Referenten zu stellen. Zum Webinar gehört ein Skript.
Preis pro Teilnehmer: 89,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Für dieses Webinar erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom ZAP Verlag.
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Ihr Referent: Dr. Hans Reinold Horst
Seit 1989 tätig als freier Rechtsanwalt; 1990 bis 2003 Syndikus beim Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.– Haus & Grund Deutschland –/Berlin, ab 2001 bis 2003 dort Chefjustiziar sowie Mitarbeit in der Geschäftsführung des Verlages Deutsche Wohnungswirtschaft GmbH, 1992 bis zur Fusion 1999 Geschäftsführer des Bundes Deutscher Haus- und Grundbesitzer e.V., ab 2003 geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender des Landesverbandes Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – Haus & Grund Niedersachsen.