Weidmann LL.M.: Evergreens in der Nachfolgeberatung
Referent:
Rechtsanwalt Matthias Weidmann LL.M., Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann, Partner bei Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft, München
In der Gestaltungsberatung von Nachfolgefällen treten immer wieder Zweifelfragen zu folgenden praxisrelevanten Gestaltungen auf:
• Ist die aufschiebend bedingte Übertragung eines KG-Anteil wirklich immer die beste Variante der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge?
• Wann bekommt man den §§ 13a und b ErbStG insbesondere in Nießbrauchfällen? Wann ist die Güterstandschaukel sinnvoll?
• Wann macht eine Kettenschenkung Sinn?
• Welche Nachteile des Berliner Testaments können durch das Supervermächtnis vermieden werden?
• Wie reduziert man den Pflichtteil?
Da hier nicht nur fundierte steuerliche, sondern auch zivil-, erb- und familienrechtliche Kenntnisse erforderlich sind, ist der in Nachfolgefragen erfahrene Referent ganzheitlich ausgebildet. Er wird diese und weitere Fragen im Rahmen eines Webinars anhand von Praxisfällen beantworten.
Gliederung:
• System des §§ 13a, b ErbStG
- Probleme bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
- Probleme bei der Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt
• Wie ist das Verhältnis von § 24 UmwStG, 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG zueinander?
• Die Güterstandschaukel anhand eines Praxisfalles
- Vorteile
- Risiken
• Gestaltungen bei Kettenschenkungen
• Ist das Supervermächtnis wirklich so super?