Weidmann LL.M.: Gestaltungsoptionen in der Nachfolge mit Stiftungen und anderen FamiliengesellschaftenReferent:
Rechtsanwalt Matthias Weidmann LL.M., Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann, Partner bei Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft, München
Die Stiftung ist gerade im Bereich der Nachfolge ein oftmals passendes Vehikel, um die Ziele des Erblassers bzw. Stifters umzusetzen. Sie spielt aber nicht nur in der Nachfolgeberatung eine tragende Rolle. Gerade in Form der gemeinnützigen Stiftung stellt sie eine Möglichkeit dar, steuerliche Privilegierungen in Anspruch zu nehmen, stellt aber gleichzeitig hohe Anforderungen an den Berater in zivilrechtlicher sowie in ertrag- und umsatzsteuerlicher Hinsicht. Der Referent, der selbst mehrere Stiftungen betreut, geht auf Streitpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten in der Beratungspraxis ein und gibt einen relevanten Überblick über folgende Themen:
Gemeinnützige Stiftung
- Besteuerung der vier Vermögenssphären in ertrag- und umsatzsteuerlicher Hinsicht
- Abgrenzung Sponsoring – Spende
- Angemessene Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen, § 58 Nr. 6 AO
- Zeitnahe Mittelverwendung
- Rücklagenbildung
Familienstiftung
- Besteuerung bei der Gründung
- Laufende Besteuerung
- Besteuerung bei der Auflösung
Vor- und Nachteile der gemeinnützigen zur Familienstiftung
Verbrauchsstiftung
Doppelstiftung
Fr., 09. Dezember 2022: 7,5 Std. (3 x 2,5h) "Vermögensnachfolge" an einem Tag - einzeln buchbar:
08.30-11.15 Uhr (2,5h) Dr. Wachter: Vermögensnachfolge 2022 - Kompakt: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Praxis
11.30-14.15 Uhr (2,5h) Prof. Dr. Heckschen: Unternehmensnachfolge - aktuelle Fragestellungen aus gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht
14.30-17.15 Uhr (2,5h) Weidmann LL.M.: Gestaltungsoptionen in der Nachfolge mit Stiftungen und anderen Familiengesellschaften