Kooperationsveranstaltung mit der RAK für den OLG-Bezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Gewerblicher Rechtsschutz" (5 FAO-Stunden)
Die Fehlerquellen bei der Gestaltung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten und Konkurrenzschutzklauseln sind unendlich.
Die fehlerfreie Gestaltung stellt hohe Herausforderungen an die Beratungspraxis. Das BAG-Urteil vom 17.10.2024 setzt Maßstäbe über das Arbeitsrecht hinaus auch für Regelungen im Gesellschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz.
Nachvertragliche Nutzungs- und Offenbarungsverbote nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz können arbeitsrechtlich mit den Regeln über Wettbewerbsverboten kollidieren, bei anderen Vertragsformen (Geschäftsführeranstellungs- und Gesellschaftsverträge) stoßen übermäßige Bindungen an die Schranken der Sittenwidrigkeit.
- Wettbewerbsverstöße im bestehenden Vertragsverhältnis: Handlungsfreiheit und ihre Grenzen – Arbeitsrecht/Gesellschaftsrecht
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht: Möglichkeit der einseitigen Lösung durch Arbeitnehmer/Arbeitgeber
- Entschädigungsfreie Arbeitnehmerbindung durch nachvertragliche Schweigepflichtsklausel?
- Unzulässige Datenaneignung in Abgrenzung vom Erfahrungswissen – arbeitsrechtlich und gesellschaftsrechtlich
- Deliktische und strafrechtliche Grenzen der Geheimnisverwertung
- Rechtsprechung zum Geschäftsgeheimnisgesetz vom 26.4.2019 und die daraus folgenden Anforderungen an die Vertragsgestaltung
- Überschneidungen und Konkurrenzen von Regeln im Arbeits-, Gesellschafts- und UWG- Recht
- Unterschiedliche Verjährungsfristen, Besonderheiten beim Rechtsweg.
Dozent: RA Manfred Stolz
ONLINE-Seminar:
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Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.