Wolfgang Wellner: Aktuelle Rechtsprechung insbes. des BGH zum Personenschaden, Teil 1: Anspruchsgrundlagen und Anspruchsblocker
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Der Referent,
Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a. D., war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (aktuelle 29. Auflage).
Im Einzelnen: •
Bedeutung psychischer Personenschäden für Haftung und Deckung •
Der Begriff der Primärverletzung in der Rechtsprechung des BGH •
Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherer als Streithelfer ihres Versicherungsnehmers •
Reichweite und Grenzen der Gefährdungshaftung (u. a. Betriebshaftpflicht- oder Kfz-Haftpflichtversicherung) • Direktanspruch gegen KH- Versicherer bei Betrieb und Gebrauch von Kraftfahrzeugen •
Versicherungsvertragliche Bindungswirkung an den Haftpflichtprozess und Rechtskrafterstreckung nach 124 Abs. 1 VVG •
Trennungsprinzip und Risiken des vorweggenommenen Deckungsprozesses •
Mitverschulden, Kausalität und Zurechnungszusammenhang •
Verjährungsprivileg des Kfz-Haftpflichtversicherers nach § 115 Abs. 2 S. 2 VVG und Umgehungsmöglichkeiten •
SVT-Regress gegen Haftpflichtversicherer und Haftungsprivilegien
-
- Darlegungs- und Beweislast beim SVT-Regress
- UVT-Regress nach § 110 SGB VII und Verschuldenszurechnung
•
Sonstiges •
Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen