Erörtert wird nach einer Einleitung zum Scheidungsrecht (»Hauptsache«) das gesamte materielle Unterhaltsrecht inkl. der Nebengebiete (z. B. Ersatzhaftung von Großeltern), und zwar nach Maßgabe der »Frontstellungen« vom Minderjährigen– bis zum Elternunterhalt. Anschließend werden die Verteilungsregeln und die Verwirkungsproblematik besprochen.
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