Präsenzkurs15 Std.Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Angeboten von Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KGReferent: Thomas Littig Eberhard Rott Dr. Katharina Weiler
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 15 Std.
Präsenzkurs
ab 1.050,00 €

Kursbeschreibung

AGT 1

  • Grundlagen und Rechtsquellen des Erbrechts
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Die Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Alternative Streitbeilegung
  • Legitimation

Volljuristen können auf dieses Modul verzichten.

AGT 2

  • Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung
  • Berufs- und Wettbewerbsrecht
  • Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
  • Beginn, Nachweis, Fortgang und Ende des Amtes
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auf dieses Modul verzichten.

AGT 3

  • Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Vermögensverwaltung
  • Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Internationale Testamentsvollstreckung
  • Vergütung und Besteuerung des Testamentsvollstreckers

AGT 1

  • 1. Tag: 9.30 - 17.15 Uhr
  • 2. Tag: 9.00 - 15.00 Uhr 15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

AGT 2

  • 1. Tag: 15.00 - 18.30 Uhr
  • 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
  • 3. Tag: 9.00 - 15.00 Uhr 15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

AGT 3

  • 1. Tag: 15.00 - 19.00 Uhr
  • 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
  • 3. Tag: 9.00 - 15.00 Uhr 15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

Voraussetzungen für die Zertifizierung zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)

Für die Zertifizierung zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ müssen Sie besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung nachweisen. Zusätzlich benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Risiko der Testamentsvollstreckung einschließt.

Theoretische Kenntnisse

Die theoretischen Kenntnisse erwerben Sie in einem von der AGT anerkannten Zertifizierungslehrgang. Der Lehrgang von Fachseminare von Fürstenberg erfüllt diese Anforderungen und schließt mit schriftlichen Leistungskontrollen ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszertifikat als Nachweis Ihrer theoretischen Kenntnisse. Dieses Lehrgangszertifikat allein berechtigt noch nicht dazu, die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ zu führen. Die Zertifizierung erfolgt anschließend separat durch die AGT.

Praktische Fertigkeiten

Die erforderlichen praktischen Fertigkeiten können Sie nach den AGT-Richtlinien durch eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende und seit mindestens zwei Jahren ausgeübte Tätigkeit in einer der folgenden Berufsgruppen nachweisen:

  • Rechtsanwälte
  • Richter
  • Notare
  • sonstige Berufsträger mit zwei juristischen Staatsexamen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • vereidigte Buchprüfer
  • Rechtspfleger mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Nachlassangelegenheiten

Alternativ können die praktischen Fertigkeiten durch mindestens drei eigenverantwortlich durchgeführte Testamentsvollstreckungen nachgewiesen werden.

Auch für Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und anderen Berufsgruppen

Unser Lehrgang steht ausdrücklich auch Interessenten offen, die keiner der oben genannten Berufsgruppen angehören – beispielsweise Mitarbeitern von Banken und Sparkassen, Vermögensberatern oder anderen Fachkräften im Umfeld der Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Für die spätere AGT-Zertifizierung gelten jedoch für alle Teilnehmer die Zertifizierungsrichtlinien der AGT. Wer seine praktischen Fertigkeiten nicht über eine der genannten beruflichen Tätigkeiten nachweisen kann, benötigt hierfür insbesondere den Nachweis von mindestens drei eigenverantwortlich durchgeführten Testamentsvollstreckungen.

Ihre Vorkenntnisse werden berücksichtigt

Je nach Vorqualifikation reduziert sich der Umfang des Lehrgangs:

  • Volljuristen müssen das Modul AGT 1 zum allgemeinen Erbrecht einschließlich der zugehörigen Klausur nicht absolvieren.
  • Fachanwälte für Erbrecht sind darüber hinaus auch von AGT 2 zur allgemeinen Testamentsvollstreckung einschließlich der zugehörigen Klausur befreit.
  • Wer einen Fachanwaltskurs Erbrecht absolviert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von AGT 2 und der zugehörigen Klausur befreit werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Fachanwaltskurs die Anforderungen der AGT an die Testamentsvollstreckung erfüllt und eine entsprechende Klausur erfolgreich absolviert wurde.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, welche Lehrgangsteile Sie aufgrund Ihrer Vorqualifikation absolvieren müssen.

So werden Sie Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

1. Anerkannten Lehrgang absolvieren Sie absolvieren die für Ihre Vorqualifikation erforderlichen Lehrgangsmodule und Leistungskontrollen bei Fachseminare von Fürstenberg und erhalten Ihr Lehrgangszertifikat als Nachweis der theoretischen Kenntnisse.

2. Zertifizierung bei der AGT beantragen Anschließend stellen Sie den Zertifizierungsantrag bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. und reichen die erforderlichen Nachweise zu theoretischen Kenntnissen, praktischen Fertigkeiten und Versicherungsschutz ein.

3. Prüfung durch die AGT Der Vorstand der AGT prüft, ob die Voraussetzungen nach den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind.

4. Zertifizierung und Eintrag in die Testamentsvollstreckerliste Nach erfolgreicher Prüfung verleiht die AGT die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“. Sie werden zudem in die von der AGT geführte Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für die Zertifizierung benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Pflichtverletzungen bei Testamentsvollstreckungen abdeckt. Die Versicherungssumme muss mindestens 100.000 Euro je Testamentsvollstreckung betragen; eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung genügt, wenn das Risiko der Testamentsvollstreckung ausdrücklich eingeschlossen ist.

Zertifizierung und Fortbildung

Die AGT-Zertifizierung wird zunächst für drei Jahre verliehen. Für die anschließende Rezertifizierung müssen unter anderem mindestens 15 Zeitstunden einschlägige Fortbildung innerhalb dieses Dreijahreszeitraums sowie der erforderliche Versicherungsschutz nachgewiesen werden.

Stellenwert dieser Zusatzqualifizierung

Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.

Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung – sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:

  • „Der auswärtige RA verfügt dann über rechtliche Spezialkenntnisse (…), wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet (…) Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen RA oder Fachanwaltes deutlich übersteigt. (…)
  • Jedenfalls im vorliegenden Rechtsstreit bestand Anlass (…), nicht nur einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen, der unter anderem Kenntnisse im Bereich der Testamentsvollstreckung haben muss (…), sondern einen Anwalt mit einer weitergehenden Zusatzqualifikation in Gestalt der Zertifizierung durch die AGT, die nach den Zertifizierungsrichtlinien u. a. nachgewiesene theoretische Kennnisse (mit entsprechender Fortbildungsverpflichtung) und praktische Fertigkeiten (…) erfordert. (…)
  • Der Sachverhalt ließ es (…) als notwendig erscheinen, die zu Gebote stehenden Mittel der Rechtsverteidigung in vollem Umfang auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang einen Anwalt zu beauftragen, der nach seiner Qualifikation am besten in der Lage schien, [die] Interessen wahrzunehmen.“ (OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2017, Az 25 W 268/16, veröffentlicht in ErbR 2017, Seite 441f).

Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (

Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO

Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach dem Besuch des Lehrgangs können wir Fachanwälten im Erbrecht gerne einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen.

Der Lehrgang "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" eignet sich für Berufsträger und Fachkräfte, die Testamentsvollstreckungen professionell übernehmen oder ihre Kenntnisse in der Nachlassabwicklung gezielt vertiefen möchten.

Der Kurs der Fachseminare von Fürstenberg richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht, Steuerberater sowie Fachkräfte aus Banken, Vermögensberatung und verwandten Bereichen.

Für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich keine juristische Berufsausbildung vorgeschrieben; für die AGT-Zertifizierung müssen jedoch zusätzliche theoretische und praktische Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Lehrgang der Fachseminare von Fürstenberg steht deshalb auch Nichtjuristen offen und vermittelt ihnen im ersten Modul die erforderlichen Grundlagen des Erbrechts.

Für die AGT-Zertifizierung müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Testamentsvollstreckung sowie eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Mit dem anerkannten Lehrgang der Fachseminare von Fürstenberg erwerben Sie den erforderlichen Theorienachweis; die Zertifizierung selbst beantragen Sie anschließend separat bei der AGT.

Der Lehrgang vermittelt die erbrechtlichen Grundlagen sowie das Wissen, das für die professionelle Durchführung einer Testamentsvollstreckung erforderlich ist.

Die Themen reichen von Erbfolge und Pflichtteilsrecht über Rechte, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers bis zu Vermögensverwaltung, Unternehmensnachfolge, internationaler Testamentsvollstreckung sowie Vergütung und Besteuerung.

Der erforderliche Lehrgangsumfang hängt von Ihrer Vorqualifikation ab, da bestimmte juristische Vorkenntnisse auf die theoretische Ausbildung angerechnet werden können.

Bei Fachseminare von Fürstenberg absolvieren Teilnehmer ohne entsprechende Vorqualifikation drei Module mit jeweils einer 90-minütigen Klausur; Volljuristen können auf AGT 1 und Fachanwälte für Erbrecht zusätzlich auf AGT 2 verzichten.

Termin / Kursort

Frankfurt

Mi., 11.11.2026 - Do., 10.12.2026Verfügbar
Relexa Hotel Frankfurt
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 11.11.2026 - Do., 10.12.2026 09:30 bis 17:15 Uhr
Veranstaltungsort
Relexa Hotel Frankfurt
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt
Referent
  • Thomas Littig
  • Eberhard Rott
  • Dr. Katharina Weiler
Preise
kompletter Lehrgang (AGT 1-3)
2.295,00 € zzgl. USt.
Lehrgang für Volljuristen (AGT 2+3)
1.755,00 € zzgl. USt.
Lehrgang für FA Erbrecht (AGT 3)
1.050,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.