FAU - Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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FAU - Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis - Informationen

Im August 2003 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Benehmen mit der Universität Erlangen-Nürnberg das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis in der Juristischen Fakultät errichtet. Dadurch sollen an der Juristischen Fakultät Erlangen verstärkt das Anwaltsrecht und die berufpraktischen Anforderungen der Anwaltschaft in die juristische Ausbildung, Forschung und Weiterbildung einbezogen werden.

Das Institut soll insbesondere dazu beitragen, die rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Elemente in der universitären Ausbildung zu verstärken und das Anwaltsrecht und die für die anwaltliche Praxis besonders wichtigen Gebiete des materiellen Rechts und des Prozessrechts wissenschaftlich zu bearbeiten. Ferner soll die Vermittlung berufsspezifischer Schlüsselqualifikationen (wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Kommunikationsfähigkeit) gefördert werden. Rechtswissenschaft und anwaltliche Praxis rücken somit näher zusammen und etablieren die Plattform einer fruchtbaren Kooperation.

Mit der Einrichtung des neuen Instituts trägt die Juristische Fakultät dem Umstand Rechnung, dass Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit (insbesondere Rechtsberatung und Rechtsgestaltung) sowohl für das spätere Berufsleben als auch für die Bewältigung aktueller Examensaufgaben von besonderer Bedeutung sind.

Die Errichtung des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ist das Resultat einer engen Kooperation zwischen der Juristischen Fakultät Erlangen und der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Kontakt

FAU - Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
Schillerstr. 1
91054 Erlangen
Telefon: 0913185-25811
E-Mail: zuv-ww@fau.de