Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

Aktuelle Fachanwaltsfortbildungen nach §15 FAO nach Rechtsgebiet

Die nächsten Seminare nach §15 FAO im Überblick

24 Kurse verfügbar

Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht - Informationen

Das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht ist ein Spezialanbieter, kein Vollsortimenter: Das gesamte Programm kreist um den Schaden – um Deckung, Haftung und Regulierung. Getragen wird es von einer GmbH mit Sitz in Hamburg; die Veranstaltungen richten sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte ebenso wie an Versicherer, Makler und Sachverständige. Welche Termine derzeit buchbar sind, zeigt die Liste über diesem Text.

Versicherungs-, Haftpflicht- und Verkehrsrecht – und was daran angrenzt

Den Kern bilden Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, häufig in einem einzigen Termin verbunden: Rechtsschutz- und Kfz-Versicherung, Sachverständigenkosten, Abfindungsvergleich. Eng daran schließt das Medizinrecht an, sobald es um Personenschäden geht, das Strafrecht über das Verkehrsstrafrecht, das Arbeitsrecht über D&O-Deckung und Rechtsschutz. Einzelne Termine reichen in das Bau- und Architektenrecht hinein, wenn die Berufshaftpflicht des Architekten Gegenstand ist. Familien-, Erb-, Miet- oder Sozialrecht kommen nicht vor. Als alleinige Quelle Ihrer Jahresfortbildung eignet sich der Anbieter deshalb nur, wenn Ihre Fachanwaltschaft in diesem Umfeld liegt.

Das Live-Webinar über zweieinhalb Zeitstunden

Standardformat ist ein Live-Webinar am Nachmittag über zweieinhalb Zeitstunden; genau diesen Umfang weist die Bescheinigung aus. Wer die fünfzehn Zeitstunden des § 15 Abs. 3 FAO allein hier abdecken will, plant also sechs Termine über das Jahr. Ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO gehört nicht zum Programm; diesen Anteil decken Sie über die Übersicht Selbststudium anderer Veranstalter ab. Viele Webinare berühren mehrere Fachgebiete zugleich – ob ein Termin in mehr als einem angerechnet wird, entscheidet nach dem Inhalt Ihre Rechtsanwaltskammer.

Tagungen an wechselnden Orten, teilweise hybrid

Neben den Webinaren stehen mehrstündige Fachtagungen mit eigenen Reihennamen – HanseForum Personenschaden, SpreeForum Sachschaden, RheinForum Rechtsschutz – sowie Präsenzseminare, die das Institut für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ausrichtet. Die Orte wechseln zwischen Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und Dresden. Einzelne Tagungen laufen in Präsenz und werden zugleich live übertragen; für die zugeschaltete Hälfte greift dann § 15 Abs. 2 FAO mit seinen Anforderungen an Interaktion und Teilnahmenachweis. Eine solche Tagung bringt ein Vielfaches der Webinarstunden auf einmal.

Warum die Bescheinigung zwei Normen nennt

Die Teilnahmebescheinigungen verweisen nicht nur auf § 15 FAO, sondern zugleich auf § 34d Abs. 9 GewO – die Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr. Das erklärt den Zuschnitt des Programms: Referiert wird aus Anwaltschaft, Justiz und Versicherungswirtschaft gemeinsam, und die Themen folgen der Regulierungspraxis, nicht der Lehrbuchsystematik. Wer aus der Anwaltschaft kommt, bekommt die Sicht der Gegenseite mitgeliefert; wer aus der Assekuranz kommt, erfüllt mit einem Termin beide Pflichten. Außerhalb des Fortbildungsangebots organisiert das Institut Netzwerke von Fachanwältinnen und Fachanwälten nach Landgerichtsbezirken.

Das Hamburger Institut im Vergleich

Beim Preis je Zeitstunde liegt der Anbieter im mittleren Bereich der auf diesem Portal gelisteten Veranstalter. Weil die Webinare einheitlich zweieinhalb Zeitstunden dauern, lässt sich dieser Maßstab hier besonders leicht anlegen: Teilen Sie den Preis aus der Liste über diesem Text durch den Umfang und halten Sie ihn neben die Online-Seminare im Versicherungsrecht der übrigen Anbieter.

Kontakt

Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Ernst-Merck-Straße 12-14
20099 Hamburg
Telefon: 040 – 46 89 51 940