
VDA - Verein Deutscher Anwälte

Die nächsten Seminare nach §15 FAO im Überblick
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VDA - Verein Deutscher Anwälte - Informationen
Der VDA – Verband Deutscher Anwälte e. V. ist ein bundesweiter Anwaltsverband mit Sitz in Stuttgart. Er versteht sich nicht als berufspolitische Vertretung der gesamten Anwaltschaft, sondern als Verband, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt – mit einem erklärten Schwerpunkt auf der Aus- und Fortbildung. Das Programm besteht fast ausschließlich aus Online-Vorträgen und steht Mitgliedern wie Nichtmitgliedern offen. Die derzeit buchbaren Termine stehen über diesem Text.
Ein Dachverband mit fachlichen Partnerverbänden
Mit dem VDA verbunden sind mehrere auf einzelne Rechtsgebiete zugeschnittene Verbände: der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA), der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VDVKA), die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF), der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV), der VBMI für Bau-, Miet- und Immobilienrecht sowie Vereinigungen für die mittelständische Wirtschaft und das Unternehmenssteuerrecht. Diese Struktur erklärt, warum das Fortbildungsprogramm nicht gleichmäßig über alle Fachanwaltschaften verteilt ist, sondern deutliche Schwerpunkte hat.
Wo die Schwerpunkte liegen – und wo nicht
Am dichtesten belegt sind das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht, Letzteres mit Personenschaden, Fahrzeugkauf, Kfz-Werkstattrecht und Bußgeldverfahren. Es folgen das Familienrecht und das Erbrecht, häufig mit steuerlichem Einschlag, dazu das Steuerrecht. Regelmäßig, aber seltener vertreten sind Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und WEG-Recht, Bau- und Architektenrecht sowie Strafrecht mit Bezug zu Verkehr, Arbeit und Steuern. Medizinrecht, IT-Recht, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht kommen als eigenes Thema praktisch nicht vor. Für diese Gebiete ist der VDA keine Quelle für die Jahresfortbildung.
Reihen im Quartalstakt
Typisch für das Programm sind wiederkehrende Formate je Rechtsgebiet: Unter Titeln wie „Querbeet“, „Aktuelles im …“ oder „Aktuelle Rechtsprechung“ fasst der VDA jedes Quartal die Entwicklungen eines Gebiets zusammen. Daneben gibt es mehrteilige Reihen, die ein Thema über zwei oder drei Termine aufbauen, etwa zum Bauablauf oder zum Personenschadenrecht. Die Vorträge dauern je nach Thema zweieinhalb bis siebeneinhalb Zeitstunden. Wer in einem Schwerpunktgebiet über das Jahr verteilt auf dem Laufenden bleiben will, kann sich an diesen Reihen entlanghangeln, statt die Pflichtstunden an einem einzigen Termin zu sammeln.
Mitgliederpreise und Nichtmitgliederpreise
Die Teilnahmegebühren sind nach Mitgliedschaft gestaffelt. Mitglieder zahlen deutlich weniger oder buchen eine Jahrespauschale für alle Online-Vorträge. Für Anwältinnen und Anwälte in den ersten drei Jahren nach der Zulassung ist die Teilnahme im Mitgliedsbeitrag enthalten. Auch zum Nichtmitgliederpreis liegt der VDA je Zeitstunde im unteren Bereich der auf diesem Portal gelisteten Anbieter. Für den Vergleich mit anderen Veranstaltern taugt deshalb der Preis je Zeitstunde besser als der Seminarpreis.
Anrechnung nach § 15 FAO
Die Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO ist in der Gebühr enthalten. Eine Ausnahme nennt der Verband in seinen Teilnahmehinweisen selbst: Vermittelt ein Vortrag nur rechtliche oder steuerrechtliche Grundkenntnisse, gibt es lediglich eine einfache Teilnahmebestätigung. Weil fast alles online stattfindet, ist außerdem § 15 Abs. 2 FAO zu beachten: Die Teilnahme muss interaktiv möglich und durchgehend nachweisbar sein. Fachanwaltslehrgänge bietet der VDA nicht selbst an. Über einen Fernlehrgangsanbieter erhalten seine Mitglieder dafür einen Sondertarif.
VDA-Seminare auf rechtsanwalt-fortbildung.net
Hier sehen Sie die Vorträge des VDA neben den Angeboten anderer Veranstalter und können nach Rechtsgebiet, Format, Termin und Preis filtern. So lässt sich schnell prüfen, ob ein Schwerpunktgebiet beim VDA gut abgedeckt ist oder ob Sie die fehlenden Stunden bei einem anderen Anbieter ergänzen.