ACHTUNG! Dieser Kurs findet in Präsenzform statt.
- Telefon:
Achtung: Die Bausteine 1 und 2 finden im COURTYARD BY MARRIOTT DÜSSELDORF SEESTER, Am Seestern 16 in 40547 Düsseldorf statt. Hier gibt es ein begrenztes Zimmerabrufkontingent für 111,- EUR EZ/ÜF. De Bausteine 3 bis 6 finden im COURTYARD BY MARRIOTT DÜSSELDORF HAFEN, Speditionstraße 11 in 40221 Düsseldorf statt. Für Baustein 3 gibt es ein begrenztes Zimmerabrufkontingent für 163,- EUR EZ/ÜF. Für die Bausteine 4 bis 6 gibt es ein begrenztes Zimmerarufkontingent für 130,- EUR EZ/ÜF.
Pausenerfrischungen * Skripte (digital) * Ratenzahlung möglich Gedruckte Skripte können für 150,- EUR angefordert werden.
Wer referiert?
Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke, Emer. Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, Universitätsklinik Frankfurt a. M. Gabriele Cirener, Vorsitzende Richterin am BGH, Leipzig Dr. Johannes Corsten, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Frankfurt a. M. Dr. Hilmar Erb, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, München Prof. Dr. Ferdinand Gillmeister, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg Ralph Gübner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Kiel Prof. Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Ines Kilian, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dresden Dr. Frank Maurer, Vorsitzender Richter am LG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Reinhart Michalke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, München Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Dr. Alexander Paradissis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln Christof Püschel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln Dr. Matthias Schütrumpf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, München Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Honorarprofessor an der Universität Köln Dr. Martin Wilke, Rechtsanwalt, Köln Dr. Peter Winckler, Gerichtsgutachter, Tübingen
Gemäß §§ 4, 4a, 6 FAO umfassen die Fachanwaltslehrgänge sowohl 120 Vortragsstunden als auch 5 x 3 Klausurstunden.
Dieser Fachanwaltslehrgang ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Das heißt für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen - d. h. arbeitsuchend sind - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei der Agentur für Arbeit beantragen. Hierzu genügt bereits der Hinweis auf die Maßnahmenummer (123/5055/18) unserer Kurse gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit.