23110401 Arbeitsrecht 15 Zeitstunden in 4 Modulen (auch einzeln buchbar)

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 15 Std.
Präsenzkurs
ab 469,00 €
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Kursemodule

23110401a Ausgewählte Beendigungstatbestände aus prozessualer Sicht - Präsenzkurs -
Fr., 10.11.2023 - 09:00 bis 13:15 Uhr - IntercityHotel Leipzig, Leipzig
Beschreibung:

Für die anwaltliche Tätigkeit ist es wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zu den möglichen Beendigungstatbeständen im Arbeitsrecht zu kennen. Unser Seminar verschafft Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Beendigungstatbestände und die notwendige prozessuale Behandlung mit einer Darstellung der aktuellen Rechtsprechung u.a. mit folgenden Schwerpunkten:

-         Die Änderungskündigung, die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die richtige prozessuale Handhabung.

-         Der Umgang mit mehreren Kündigungen des Arbeitgebers mit identischen und/ oder unterschiedlichen Beendigungsdaten.

-         Die Kündigungsschutzklage bei einer weiteren Kündigung während der Berufungsinstanz.

-         Die Entfristungsklage bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen, auch unter Berücksichtigung von Arbeitgeberkündigungen.

-         Aktuelle Rechtsprechung zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers/ des Arbeitnehmers.

Referent(en):
Stephan C. Barber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
23110401b Schwerbehindertenarbeitsrecht – ein Überblick für die Praxis - Präsenzkurs -
Fr., 10.11.2023 - 14:15 bis 18:30 Uhr - IntercityHotel Leipzig, Leipzig
Beschreibung:

Das Schwerbehindertenarbeitsrecht beinhaltet eine Reihe von Problemstellungen, die Sie kennen sollten. Unser Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Themen und Rechtsprobleme, die sich typischerweise aus dem Arbeitsverhältnis mit einem behinderten oder schwerbehinderten Arbeitnehmer ergeben. Wir erläutern Ihnen die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der Arbeitnehmer anhand der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung mit folgenden Schwerpunkten:

-         Der Geltungsbereich der besonderen Schutzvorschriften der §§ 151 SGB IX .

-         Die Pflicht des Arbeitgebers zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und die Regelungen zur Berechnung der Pflichtarbeitsplatzzahl.

-         Das Zusammenwirken des Arbeitgebers mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt.

-         Die Inklusionsvereinbarung.

-         Die Rechte des schwerbehinderten Arbeitnehmers, insbesondere auf Teilzeitbeschäftigung und Zusatzurlaub.

-         Die Vorschriften zur Prävention, insbesondere dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

-         Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer.

-         Ein Überblick zu den Aufgaben des Betriebsrats, der Schwerbehinderten-vertretung und des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers.

Referent(en):
Stephan C. Barber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
23110401c Strategien im Arbeitsgerichtsprozess - Präsenzkurs -
Sa., 11.11.2023 - 09:00 bis 13:15 Uhr - IntercityHotel Leipzig, Leipzig
Beschreibung:

Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 1 Abs.3 BORA) hat der Rechtsanwalt
als Berater und Vertreter seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie
rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor
Fehlentscheidungen durch Gerichte sowie Behörden zu bewahren und gegen
verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu
sichern.

All dies setzt vor allem die Kenntnis des Rechts und im Besonderen auch
die Kenntnis des Prozessrechts voraus. Doch nicht allein die Kenntnis des
Rechts macht eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit aus. Neben den vom
Mandanten vorausgesetzten Rechtskenntnissen kommt es vor allem auch
auf die Persönlichkeit des Anwalts, seine Verhandlungsintuition, seine
soziale Kompetenz und in hohem Maße auch auf eine sorgfältige
Abstimmung von Strategien an, will er die Vorgaben des vorbenannten
Absatzes erfüllen.

Dies kann nur gelingen, wenn sich Anwalt und Mandant bereits in einem
vorprozessualen Stadium möglichst frühzeitig über mögliche
Vorgehensweisen austauschen, um sich auf eine geeignete Strategie für
das Interesse des Mandanten festzulegen. Aber auch im Rahmen von
arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht durchaus eine Vielzahl von
Möglichkeiten, Angriffs- und Verteidigungsmittel strategisch zum Einsatz
zu bringen, um ein bestmögliches Ergebnis für den jeweiligen Mandanten
zu erreichen.

Die Veranstaltung soll dazu beitragen, in ausgewählten Streitsituationen,
den Einsatz von Strategien im Arbeitsgerichtsprozess unter
Berücksichtigung vorprozessualer Handlungsweisen darzustellen. Im
Mittelpunkt soll dabei das 'Brot- und Buttergeschäft' eines
Arbeitsrechtlers, namentlich der Kündigungsschutzprozess stehen. 

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Veranstaltung angesichts der Tatsache,
dass ca. 80% der arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich
enden, auf dessen Zustandekommen bzw. die Vorgehensweisen des
Parteivertreters bis zu dessen Zustandekommen.

Nachdem das BAG zwischenzeitlich der Arbeitgeberseite umfangreiche Auskunftsansprüche in Bezug auf den anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzuges zugestanden hat, wird die Veranstaltung auch auf deren strategischen Einsatz eingehen. Gegenstand wird auch die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen und dazu korrespondierenden neueren Verfallsregelungen sein, die es regelmäßig auf beiden Seiten im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen bzw. Beendigungsvereinbarungen zu beachten gilt.

Referent(en):
Olaf Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Freiburg
231110401d Befristungsrecht – Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung - Präsenzkurs -
Sa., 11.11.2023 - 14:15 bis 17:30 Uhr - IntercityHotel Leipzig, Leipzig
Beschreibung:

Auch wenn in etwa lediglich jeder zehnte Arbeitsvertrag ein „Verfallsdatum“ trägt, folglich befristet ist, haben befristete Arbeitsverhältnisse nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern insbesondere auch privatwirtschaftlichen Bereich, etwa um Probezeiten zu gestalten, nach wie vor Konjunktur.

In der Gesetzgebung lag lange vor Ablauf der letzten Legislatur ein Referentenentwurf des BMAS auf dem Tisch, der wiederum diverse Änderungen im Befristungsrecht, u.a. die Verkürzung der sachgrundlosen Befristungsabreden von 24 auf 18 Monate mit nur noch einer einzigen Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen hatte.

Nunmehr liegt der Koalitionsvertrag der Ampel „auf dem Tisch“, der wiederum vorsieht, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit „gutem Beispiel“ vorangehen wolle und dort die Möglichkeit der Haushaltsbefristung abschaffen wolle. Auch beim Bund solle die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt abgeschafft werden. Zur Vermeidung von Kettenbefristungen hat man sich schließlich darauf verständigt, die Sachgrundbefristungen mit einer maximalen Höchstbefristungsdauer von 6 Jahren zu begrenzen, wovon nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe.

Soweit es die Rechtsprechung anbelangt, hat das BAG unter der inzwischen im  Jahr 2021 ausgeschiedenen Vorsitzenden, Frau Gräfl, eine Reihe beachtlicher Entscheidungen zu den Sachgründen von Befristungsabreden getroffen. Neben der aufsehenerregenden Entscheidung „Heinz Müller“ zu Befristungsabreden im Profifußball und der Entscheidung „Axel Richter“ zur Eigenart der Arbeitsleistung sind auch weitere Sachgründe, wie der des „vorübergehenden Mehrbedarfs“ und insbesondere auch der der Vertretung „entschärft“ worden. Man darf gespannt sein, ob die neue Vorsitzende, Frau Kristina Schmidt, die bisherige Linie des 7. Senates entsprechend fortführt.

Die Veranstaltung hat zum Ziel, dem Rechtsanwender einen Überblick über die gegenwärtige Lage der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu verschaffen. 

Referent(en):
Olaf Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Freiburg

Termin / Kursort

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