Im Mittelpunkt steht die Zentralnorm des § 29 SGB IX in ihrer behördlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis.
Diskutiert werden insbesondere die Kriterien
Des Weiteren werden Reichweite und Grenzen der Leistungsart des persönlichen Budgets in den SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB XI und SGB XIV dargestellt. Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte auswerten.
Erstens für Erwachsene (§ 90 ff. SGB IX) unter Einschluss des neuen Hilfeplanrechts.
Im Mittelpunkt stehen
Zweitens werden die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) nach den gleichen Grundsätzen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des SGB VIII diskutiert.