Anhand aktueller Rechtsprechung von EuGH und BVerwG werden unionsrechtskomforme Lösungen zu praxisrelevanten Fragen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts vorgestellt und diskutiert.
Im Modul I geht es dabei zunächst um eine kurze Einführung in die primärrechtlichen Grundlagen des Unionsrechts nach EUV, AEUV und Grundrechtecharta und ihre Bedeutung für das mitgliedstaatliche Verwaltungsrecht. Daran anknüpfend wird die praktische Bedeutung des Unionsrechts an konkreten Fallbespielen aus der Rechtsprechung für die Gebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts (VwVfG), des Verwaltungsprozessrechts (VwGO) sowie des Umwelt-, Klima-, Tierschutz- und Landwirtschaftsrechts aufgezeigt.
Im Modul II geht es sodann um die praktische Bedeutung des Unionsrechts für die Gebiete des öffentlichen Baurechts, des öffentlichen Dienstrechts, des Sicherheitsrechts (einschließlich des Rechts der Datensicherheit) und des Migrationsrechts.
Gegenstand der Fortbildung sind die besonderen Fragestellungen des Versammlungsrechts auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes (Bund/VersG); auf besondere Konstellationen der Versammlungsgesetze der Länder wird eingegangen. Einen Schwerpunkt bilden u.a. die neuen politischen Protestbewegungen und die Dimension des Versammlungsgeschehens („Camps“) sowie die prozessualen Anforderungen des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere aus anwaltlicher Sicht.
Gegenstand der Veranstaltung sind aktuelle Entscheidungen der oben genannten Gerichte zu Fragen des Verwaltungsprozessrechts, gelegentlich auch zu solchen des Verwaltungsverfahrensrechts. Dabei werden Bezüge zum materiellen Recht dargestellt. Entscheidungen zum Kostenrecht und zum elektronischen Rechtsverkehr mit besonderem Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit bilden einen weiteren Schwerpunkt.