Selbststudium5 Std.Bau- und Architektenrecht

Aktuelle und praxisrelevante Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht 2022 - Selbststudium - 5 Std.

Angeboten von Hanse SeminareReferent: Morten Woltaire - Richter am Amtsgericht
Veranstalter:
Hanse Seminare
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
99,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

In diesem Kurs im Selbststudium gem. § 15 IV FAO stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle Entscheidungen im Bau- und Architektenrecht für Ihre anwaltliche Praxis zur Verfügung.

Sie können nach Abschluss der Buchung direkt mit dem Selbststudium starten.

Themen:  

  • Die Fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB
  • Klauseln zum Betretungsrecht des Architekten
  • Umbauzuschläge
  • Der “Weiterfresserschaden” im Baurecht
  • Schadensersatz für Planungsmängel
  • Rechtsberatung durch den Architekten? 

So geht´s:

In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung:

  1. Skript mit aktuellen Entscheidungen herunterladen 
  2. Skript durcharbeiten 
  3. Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen 

Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen.   
Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung.   Erledigen Sie Ihre Fortbildung  flexibel wann und wo Sie wollen. Auch mit Unterbrechungen.    

Zahlen Sie direkt und bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung. 

 

Lernerfolgskontrolle und Fortbildungsbescheinigung:

Sie erhalten Ihre  Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden innerhalb von 15 Minuten, sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist und Sie die Lernerfolgskontrolle Online ausgefüllt und bestanden haben.

Senden Sie uns Ihre Lernerfolgskontrolle per PDF, so erhalten Sie Ihre Bescheinigung innerhalb von 24 Stunden, sofern der Test bestanden und Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist.

Sie können die Lernerfolgskontrolle bei Nichtbestehen wiederholen.
 

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.