Beschäftigtendatenschutz zwischen Compliance und Arbeitnehmerkontrolle

Rechtsgebiet:
  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht
§15 FAO Stunden: 7.5 Std.
Präsenzkurs
ab 325,00 €
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Kursbeschreibung

Worum geht es?
Seit Mai 2018 sind die Regelungen der EU Datenschutz-Grundverordnung sowie des geänderten deutschen BDSG anwendbar. Inzwischen gibt es umfangreiche Erfahrungen in der praktischen Umsetzung sowie erste behördliche Entscheidungen inkl. der Verhängung von Bußgeldern. Das Seminar gibt praktische Empfehlungen für die Umsetzung der vielfältigen Rechtspflichten in der betrieblichen Praxis. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist das auch weiterhin bestehende Spannungsverhältnis zwischen Compliance-Anforderungen und den Beschränkungen, die sich hierbei durch das Datenschutzrecht ergeben.

Was sind die Schwerpunkte?

  • Das neue Datenschutzrecht: Was hat sich geändert? Wie sind die Auswirkungen in der Praxis?
  • Datenschutz in Personalverwaltung und Betriebsrat
  • IT-Betriebsvereinbarungen
  • Effektive Compliance und Beschäftigtendatenschutz: Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
  • Matrixorganisationen und (internationale) Konzerne
  • Praxishinweise zu Verfahren und Sanktionen der Aufsichtsbehörden

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Unternehmensjuristen/-innen, Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht und/oder IT-Recht, Personal- und IT-Manager/-innen, Vertreter/-innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen

Termin / Kursort

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