Worum geht es?
Das Seminar verschafft einen umfassenden Einblick in die gutachterlichen Untersuchungen und vermittelt neueste kriminologische Erkenntnisse zur Legalbewährung, zur Entwicklung der Deliktsfelder und zur Effizienz der Strafverteidigung. Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit einer Mandantin/einem Mandanten im Sexualstrafrecht erläutert.
Was sind die Schwerpunkte?
- Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts
- Materiellrechtliche Fragen im Sexualstrafrecht
- Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten
- Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen
- Beweisantrag und alternatives Gutachten (second opinion)
- Die zivilrechtliche Haftung des/der Strafverteidigers/-in
- Die zivilrechtliche Haftung des/der gerichtlich bestellten Sachverständigen
- Aussage gegen Aussage und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen
- Sexualanamnese sowie Schuldfähigkeitsbegutachtung
- Prognosegutachten im Strafvollzug und Täter-Opfer-Ausgleich
- Ergänzungspflegschaft bei mangelnder Verstandesreife des Zeugen
- Prozessuale Besonderheiten
- Versagung der Akteneinsicht, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO
- Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO
An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger/-innen und auch an Opferanwälte/-innen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten.