Worum geht es?Die Untersuchungsmaxime im Verwaltungsprozess darf nicht zu der Fehlvorstellung verleiten, die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sei allein Aufgabe des Gerichts. Verwaltungsgerichte fühlen sich durch die aktive Mithilfe der Verfahrensbeteiligten keinesfalls gestört. Im Gegenteil: Der Untersuchungsgrundsatz wird zunehmend zurückhaltend angewandt. Dies führt dazu, dass Verwaltungsgerichte erst durch das Stellen von Beweisanträgen zur vollständigen Sachverhaltsermittlung veranlasst werden müssen.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Das Seminar eignet sich für Rechtsanwälte/-innen, die im Verwaltungsprozess tätig sind und das Rüstzeug für eine effektive Durchsetzung der Interessen der Mandantschaft suchen.