Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess

Rechtsgebiet:
Verwaltungsrecht
§15 FAO Stunden: 7.5 Std.
Präsenzkurs
ab 235,00 €
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Kursbeschreibung

Worum geht es?
Die Untersuchungsmaxime im Verwaltungsprozess darf nicht zu der Fehlvorstellung verleiten, die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sei allein Aufgabe des Gerichts. Verwaltungsgerichte fühlen sich durch die aktive Mithilfe der Verfahrensbeteiligten keinesfalls gestört. Im Gegenteil: Der Untersuchungsgrundsatz wird zunehmend zurückhaltend angewandt. Dies führt dazu, dass Verwaltungsgerichte erst durch das Stellen von Beweisanträgen zur vollständigen Sachverhaltsermittlung veranlasst werden müssen.

Was sind die Schwerpunkte?

  • Anwaltliche Reaktionen auf Lücken und Fehler
  • Allgemeine Voraussetzungen für anwaltliche Beweisanträge und besondere Anforderungen bei den einzelnen Beweismitteln
  • Gerichtlicher Umgang mit Beweisanträgen und -ergebnissen
  • Anwaltliche Strategien hierauf
  • Voraussetzungen einer erfolgreichen Aufklärungs- bzw. Verfahrensrüge
  • Kostenrechtliche Aspekte bei Beweisantragstellung und -erhebung

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar eignet sich für Rechtsanwälte/-innen, die im Verwaltungsprozess tätig sind und das Rüstzeug für eine effektive Durchsetzung der Interessen der Mandantschaft suchen.

Termin / Kursort

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