Worum geht es?Die Beratung des Mandanten/der Mandantin in aufsichtsbehördlichen Verfahren ist Datenschutzpraxis pur. Daher werden die im Seminar behandelten Themen durchgängig anhand von praktischen Fällen besprochen. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praktischem Wissen bei der Führung von Verfahren und Prozessen mit Hinweisen und Tipps für die Beratung in datenschutzrechtlichen Streitfällen und im Umgang mit den Datenschutzbehörden.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für IT-Recht und Berater/-innen, die Mandanten/Mandantinnen in datenschutzrechtlichen Verfahren vertreten