Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer. Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der/die Mandant/-in hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten/-innen noch unbekannt ist.
Bei welchen Leistungen aus privaten Versicherungen tritt ein Forderungsübergang - insbesondere gemäß § 86 VVG - ein? Muss der Mandant auf Verlangen des Versicherers seine Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten? Zu welchem Zeitpunkt tritt der Forderungsübergang ein und welche Abweichungen ergeben sich hieraus im Vergleich zu § 116 SGB X? Darf der Mandant sich aufgrund der Kombination von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger und Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bereichern? Was sind Subsidiaritätsklauseln und welche Konsequenzen haben diese für die Schadensregulierung? Welche Haftungsfallen ergeben sich in Hinblick auf Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen beim Abschluss von Vergleichen über Ansprüche wegen Personenschäden?
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht