Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
ab 202,00 €

Kursbeschreibung

Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer. Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der Mandant bzw. die Mandantin hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen noch unbekannt ist.

Termin / Kursort

60486 Frankfurt a. M.

Do., 18.06.2026
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 18.06.2026 14:30 bis 20:00 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastraße 29
60486 Frankfurt a. M.
Referent
Arno Schubach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
Preise
Normalpreis
337,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
303,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
202,00 € zzgl. USt.