Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Rechtsgebiet:
Migrationsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
ab 182,00 €
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Kursbeschreibung

Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Beschäftigung fußt seit dem stufenweisen Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in den Jahren 2023 und 2024 auf drei Säulen: Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Studien- und Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u. a. die neue EU-Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt und die Möglichkeiten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung deutlich erweitert. Die Vorschriften der Erfahrungssäule erweitern die Möglichkeiten der Einwanderung für berufserfahrene Drittstaatsangehörige auch ohne gleichwertigen ausländischen Berufsabschluss. Die Normen der Potenzialsäule eröffnen u. a. über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen neue Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche. Das Potenzial der Betroffenen wird dabei teilweise anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt. Daneben wurden diverse neue Verfahrensvorschriften eingeführt, um die Einreiseverfahren von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen. Praxisnah und anhand von Beispielfällen wird der Referent die maßgeblichen materiell-rechtlichen Normen und Verfahrensvorschriften der Arbeitsmigration erläutern. Die Neuerungen durch das Gesetz und die Verordnung der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die praktischen Erfahrungen seit Einführung der neuen Vorschriften werden den Schwerpunkt des Seminars bilden. Zusätzlich wird der Referent auch sämtliche aktuellen Entwicklungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung behandeln. Gleichzeitig wird das Seminar viele praktische Informationen zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Erwerbsmigrationsrecht vermitteln.

Termin / Kursort

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