Das Seminar befasst sich mit zwei Rechtskomplexen: Zum einen werden Fragen des Urheberrechts und des Leistungsschutzes an Fotografien sowie deren Verwertung behandelt. Zum anderen geht es um die Frage, welche Zustimmungen Fotografen/-innen bzw. Verwerter/-innen bei Aufnahme und Veröffentlichung von Sach- und Personenfotos benötigen (Stichworte: Recht am eigenen Bild, DSGVO, Hausrecht).
Schutz der eigenen Werke durch das Urheberrechtsgesetz: urheberrechtlicher Schutz als Lichtbildwerke und leistungsrechtlicher Schutz als Lichtbilder: Schutzvoraussetzungen, Rechtsinhaber, Schutzdauer, Schutzumfang (Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte), Rechtfertigung (Schranken, Einräumung von Nutzungsrechten, schlichte Einwilligung), Rechtsfolgen bei Verstößen Erforderliche Zustimmungen zur Aufnahme von Sachen und Personen Zur Verwertung von Fotografien erforderliche Zustimmungen: Aufnahmen von Sachen und von Personen (Recht am eigenen Bild gem. §§ 22 ff. KUG, DSGVO), insbesondere Schutzvoraussetzungen, Einwilligung, Ausnahmen nach § 23 KUG und § 24 KUG, Interessenabwägung, Rechtsfolgen rechtswidriger Herstellung oder Verwertung von Fotografien
Rechtsanwälte/-innen, juristische Mitarbeitende von Verlagen, Fotoagenturen und Unternehmen, die mit Foto- und Bildfragen befasst sind und sich eine kompakte Übersicht zur Rechtslage im Foto- und Bildrecht verschaffen möchten