Die vollziehbare Ausreisepflicht von Ausländern/-innen führt vielfach nicht zur Abschiebung oder freiwilligen Ausreise. Das Gesetz bietet rechtliche Perspektiven für integrierte Geduldete etwa in Form der Ausbildungsduldung, der Beschäftigungsduldung, der Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete und der Altfallregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG. In den Genuss dieser Regelungen zu kommen, ist nicht so einfach, gibt es doch zahlreiche Ausschlussgründe und sonstige Hürden. In dem Seminar werden die Schritte von der Duldungserteilung bis zur Aufenthaltserlaubnis, aber auch der Spurwechsel vom Asylverfahren in das Aufenthaltsrecht dargestellt und praktische Hilfestellungen im Umgang mit Behörden und Gerichten gegeben. Das „Chancen-Aufenthaltsgesetz“ wird umfassend erläutert.
Altfallregelung Ausbildungsduldung Ausreisepflicht Beschäftigungsduldung (Ungeklärte) Identität Mitwirkungspflichten Spurwechsel Qualifizierte Geduldete Verfahrens- und Prozessrecht
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht, Mitarbeitende von Migrationsberatungsstellen