Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in der Rechtsprechung des BGH

Angeboten von FAU - Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
150,00 €
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Kursbeschreibung

Das Seminar befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die in allen Insolvenzverfahren sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Berater von Gesellschaftern und Geschäftsführern von großer Bedeutung sind. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder Kapitalerhaltung Ansprüche gegen Gesellschafter bestehen. Diese können ferner unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung haften.

I. Kapitalaufbringung
Kaduzierungsverfahren
- Einleitung des Verfahrens
- Haftung sonstiger Gesellschafter
- Verjährung der Ansprüche
Hin- und Herzahlung bei Kapitalerhöhung
Ansprüche bei Scheitern einer Kapitalerhöhung
Erhöhung des Nennbetrags einer Stammeinlage
Verdeckte Sacheinlage, insbes. bei Abspaltung einer Gesellschaft
- Einbringung eines Sachwerts
- Einbringung einer Forderung
II. Kapitalerhaltung
Rechtslage in der AG
- Verbot jeglicher Einlagenrückgewähr
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der GmbH
- Schutz des Stammkapitals
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der KG
- Haftung bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen
- Beschränkung der Haftung nach Insolvenzeröffnung
- Bindung des Kommanditisten an Forderungsfeststellung
- Haftung für Ausschüttungen an Rechtsvorgänger
III. Existenzvernichtungshaftung
Entzug des Haftungssubstrats zugunsten der Gesellschafter
Haftung wegen Firmenbestattung
Inanspruchnahme aus Patronatserklärungen
IV. Unternehmensverträge
V. Liquidation
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft

Das Seminar wird hybrid angeboten. Sie können entweder präsent im Juridicum teilnehmen oder online über Zoom. Der link hierfür wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.