Onlineseminar2.5 Std.IT-Recht

Legal Prompting und Skill Writing – eigene KI-Werkzeuge für die anwaltliche Praxis rechtskonform einsetzen

Angeboten von Deutsche AnwaltakademieReferent: Sascha Kremer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 113,00 €

Kursbeschreibung

Ob KI in der Rechtsberatung eingesetzt wird, ist keine Frage mehr – wie sie genutzt wird, entscheidet über die Qualität des Ergebnisses. Wer einem Sprachmodell Kontext, Rolle und Prüfschritte präzise vorgibt, erhält belastbare Entwürfe; wer das nicht tut, erhält plausibel klingende Fehler. Und wer wiederkehrende Arbeitsschritte – etwa die Vertragsprüfung nach Hausstandard – einmal als wiederverwendbare Anweisung beschreibt, baut sich ohne Programmierkenntnisse sein eigenes Legal-Tech-Werkzeug. Legal Prompting und Skill Writing sind damit eine eigene juristische Arbeitstechnik. Damit verschieben sich auch die Rechtsfragen: Prompts enthalten Mandatsdaten, Skills transportieren juristische Wertungen an Kollegen und Kolleginnen sowie Mandanten und Mandantinnen, und beides wird geteilt, versioniert und im Zweifel „verkauft“. Wer haftet, wenn ein selbst gebauter Skill eine erfundene Entscheidung durchlässt? Wann wird automatisierte Beratung zu einer Software oder einem digitalen Produkt? Welche Grenzen ziehen Verschwiegenheit und Berufsrecht, was verlangen Datenschutzrecht und KI-Verordnung? Das Seminar vermittelt beides: die Arbeitstechnik und ihren zivil- und berufsrechtlichen Rahmen.

Termin / Kursort

Online

Mo., 13.09.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 13.09.2027 15:00 bis 17:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Sascha Kremer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach
Preise
Normalpreis
189,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
170,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
113,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.