Worum geht es?
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie als Anwältin bzw. als Anwalt praxisgerecht vorgehen, wenn Sie ein Unternehmen vertreten und dazu beitragen sollen, Gespräche mit überforderten Mitarbeitern/-innen - im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen oder in Einzelfällen - rechts- und praxisgerecht vorzubereiten und ggf. durchzuführen. Auch zeigt Ihnen das Seminar auf, wie Mitarbeiter/-innen zu vertreten sind, die im Betrieb evtl. deutlich überbeansprucht werden und es jetzt zum Schutz der Mitarbeiter/-innen darum geht, passende betriebliche Alternativen zu finden bzw. den Anspruch auf eine faire und verkraftbare Änderungs- oder Trennungsvereinbarung zu sichern.
Was sind die Schwerpunkte?
- Maßstab der Leistungsschwäche: Irrelevanz des Begriffs "Schlusslicht"
- Beanstandung der Leistung und Korrekturhilfen: Zielvereinbarung
- Wichtige Eskalationsstufen, Orientierungsgespräch, Ermahnung, Korrekturvereinbarung, Abmahnung etc.
- Wer macht was? Personalleitung, Fachvorgesetzte, Einsatz dritter Stellen
- Form, Zeitpunkt und Umfang der Beteiligung der Arbeitnehmer/-innenvertretung
- Möglichkeit der Reaktion auf anhaltende Leistungsmängel: Entgeltkürzung, Herabgruppierung, (Änderungs-)Kündigung etc.
- Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung, insbesondere der Obergerichte
- Wichtige Grundsätze des Trennungsgesprächs nebst Fallstudien
An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Justiziare/-innen und Mitarbeiter/-innen von Rechts- und Personalabteilungen