Leistungsschwache Mitarbeiter/-innen - Strategien und Handlungsmöglichkeiten in der Beratung

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 15 Std.
Präsenzkurs
ab 555,00 €
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Kursbeschreibung

Worum geht es?
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie als Anwältin bzw. als Anwalt praxisgerecht vorgehen, wenn Sie ein Unternehmen vertreten und dazu beitragen sollen, Gespräche mit überforderten Mitarbeitern/-innen - im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen oder in Einzelfällen - rechts- und praxisgerecht vorzubereiten und ggf. durchzuführen. Auch zeigt Ihnen das Seminar auf, wie Mitarbeiter/-innen zu vertreten sind, die im Betrieb evtl. deutlich überbeansprucht werden und es jetzt zum Schutz der Mitarbeiter/-innen darum geht, passende betriebliche Alternativen zu finden bzw. den Anspruch auf eine faire und verkraftbare Änderungs- oder Trennungsvereinbarung zu sichern.

Was sind die Schwerpunkte?

  • Maßstab der Leistungsschwäche: Irrelevanz des Begriffs "Schlusslicht"
  • Beanstandung der Leistung und Korrekturhilfen: Zielvereinbarung
  • Wichtige Eskalationsstufen, Orientierungsgespräch, Ermahnung, Korrekturvereinbarung, Abmahnung etc.
  • Wer macht was? Personalleitung, Fachvorgesetzte, Einsatz dritter Stellen
  • Form, Zeitpunkt und Umfang der Beteiligung der Arbeitnehmer/-innenvertretung
  • Möglichkeit der Reaktion auf anhaltende Leistungsmängel: Entgeltkürzung, Herabgruppierung, (Änderungs-)Kündigung etc.
  • Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung, insbesondere der Obergerichte
  • Wichtige Grundsätze des Trennungsgesprächs nebst Fallstudien

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Justiziare/-innen und Mitarbeiter/-innen von Rechts- und Personalabteilungen

Termin / Kursort

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