Block 1: Zahnarzthaftung (Hüwe)
Donnerstag, 19. November 2020, 13:30 Uhr - 19:00 Uhr
Worum geht es?
Das Zahnarzthaftungsrecht bildet eine Besonderheit im Rahmen des Arzthaftungsrechts und somit im Bereich des Medizinrechts. Es wird auf ausgewählte Probleme des Zahnarzthaftungsrechts sowohl in materieller als auch in prozessrechtlicher Hinsicht eingegangen. Die neueste Rechtsprechung und die Besonderheiten zwischen Schadenersatzanspruch und Erfüllungsschaden werden dargelegt und somit auch die Besonderheiten hinsichtlich des Verhältnisses zum Haftpflichtversicherer.
Was sind die Schwerpunkte?
- Materiell-rechtliche Besonderheiten
- Prozessuale Besonderheiten
- Erfüllungsschaden
- Besondere Krankheitsbilder der Zahnheilkunde
- Umgang mit Krankenkassen, Haftpflichtversicherern
- Außergerichtliche Regulierungen
Block 2: Recht der Telemedizin (Prof. Hahn)
Freitag, 20. November 2020, 08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Worum geht es?
Mit dem Wissen aus diesem Block erhalten Sie eine fundierte Einführung in das junge und sehr dynamische Recht der Telemedizin und die betroffenen Vorschriften vom Arzneimittel- bis zum Zahnarztrecht, eine vergleichende Gegenüberstellung der Rechtslage für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker sowie eine Übersicht zur unterschiedlichen Gestaltung des Fernbehandlungrechts in den Landesheilberufskammern.
Was sind die Schwerpunkte?
- Telemedizin und Fernbehandlung im Berufsrecht der Heilberufe
- Zivilrechtliche Fragen (Vertragsschluss, Standard, Aufklärung und Haftung)
- Haftung beim Einsatz digital arbeitender Diagnose- und Therapiealgorithmen unter Nutzung von Big Data
- Fernbehandlung und Arzneimittelrecht (apothekenbezogene Regelungen und Vorgaben des Vertragsarztrechts) sowie Heilmittel- und Wettbewerbsrecht
- Videosprechstunden in BMV-Ä und BMV-Z und deren Vergütung nach EBM, BEMA und GOÄ/GOZ
- Ausstellung von AU-Bescheinigungen, die mobile Praxis für Pathologen, Radiologen
- Grenzüberschreitende Fernbehandlungen (IPR, Berufsqualifikationsrichtlinie, Patientenmobilitätsrichtlinie usw.)
- Ausgewählte Fragen des Datenschutzrechts und zum Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG)
Block 3: Privates Krankenversicherungsrecht aus Patientensicht (Zach)
Freitag, 20. November 2020, 14:30 Uhr - 20:00 Uhr
Worum geht es?
Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung und das Versicherungsvertragsgesetz sehen die freie Arzt- und Methodenwahl des Patienten vor. Häufig wird die Erstattung moderner und innovativer Behandlungsverfahren unter Hinweis auf fehlende Studien oder wegen fehlender Niederlassung i. S. d. Versicherungsbedingungen abgelehnt. Eilverfahren und Feststellungsklage können im Interesse des Patienten schon vor Behandlungsdurchführung Kostenklarheit schaffen.
Was sind die Schwerpunkte?
- Einbeziehung des behandelnden Arztes in die Auseinandersetzung des Patienten mit dem Kostenträger
- Schlüsselbegriff der medizinischen Notwendigkeit i. S. d. Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit dem medizinischen Sachverständigen
- Darstellung des Sachverständigenrechts bei medizinrechtlichen Auseinandersetzungen, Fragen der medizinischen Begutachtung
- Strukturfragen der Krankenversicherungstarife
- Aspekte der Prämienerhöhung, des Treuhänderverfahrens, der Vorvertraglichkeit der Krankheit sowie eines Tarifwechsels
- Typische Streitfragen zu GOÄ und GOZ
- Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, Kostenerstattung
An wen richtet sich das Seminar?
Der in drei Blöcke geteilte Kompaktkurs richtet sich an medizinrechtliche Praktiker, die ihre Kenntnisse im privaten Krankenversicherungsrecht vertiefen und sich fortbilden möchten, die mit dem Zahnarzthaftungsrecht befasst sind, an Justiziare/-innen, Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen privater und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen sowie Anbieter digitaler Gesundheitsleistungen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht.