Mietprozess und SV-Gutachten

Rechtsgebiet:
Miet- und WEG Recht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
ab 194,00 €
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Kursbeschreibung

Sowohl Wohnraum- als auch Gewerberaummietprozesse kommen oft nicht ohne die Einholung von Sachverständigengutachten aus. Allerdings werden manche Gutachten oft zu Unrecht eingeholt – weil etwa dann, wenn es um Mängelrechte geht, der Vortrag der Parteien bei genauer Betrachtung als unstreitig zu werten ist (qualifiziertes Bestreiten notwendig?). Umgekehrt gibt es bei Tatgerichten eine Tendenz, das Einholen von Gutachten zu vermeiden – man versucht es zu Unrecht mit eigener Sachkunde, die aber meist weder vorliegt noch im Urteil dann begründet wird (Verstoß gegen § 291 ZPO). Auch der prozessuale Umgang mit Sachverständigen ist meist unbekannt – Verstoße gegen rechtliches Gehör sind die Folge. Und: warum dürfen Prozessbevollmächtigte nicht an allen Terminen von Gutachtern teilnehmen (etwa in den Fällen der Untersuchung von Härtegründen gem. § 574 BGB)? Der Vortrag geht diesen und anderen Fragen nach und beleuchtet teilweise auch kritisch die Rechtsprechung dazu.

Termin / Kursort

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