Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
ab 188,00 €

Kursbeschreibung

Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen also aus ihrer Sicht entweder „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – ist Gegenstand des Seminars.

Termin / Kursort

Online

Di., 24.11.2026
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 24.11.2026 13:00 bis 18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
  • Sven Braun, Wirtschaftsjurist, Informatiker, Mönchengladbach
  • Sascha Kremer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach
Preise
Normalpreis
313,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
282,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
188,00 € zzgl. USt.