Im Seminar werden Grundlagen aber auch Spezialfragen zu Nachtragshonoraren für Architekten- und Ingenieure/-innen und die hierzu ergangene Rechtsprechung besprochen.
Nachtragsvereinbarungen: Form und Zeitpunkt des Abschlusses Änderung der Leistung durch Vereinbarung Änderung der Leistung durch einseitige Anordnung seitens des Bauherrn Nachträge ohne Nachtragsvereinbarung unter Berücksichtigung des § 650c Abs.2, der HOAI und der gesetzlichen Regelung: Ansprüche bei Bauzeitveränderung, Ansprüche bei Veränderung der anrechenbaren Kosten, Ansprüche bei zusätzlichen/geänderten Leistungen Darstellung der Auswirkungen der HOAI 2021
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die zu den speziellen Themen der Nachträge sowohl Planer als auch Auftraggeber beraten