Präsenzkurs5 Std.Familienrecht

Neues im Familienrecht: Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, Anfechtung, Restitution und elektronische Fußfessel

Angeboten von Deutsche AnwaltakademieReferent: Dr. Marko Oldenburger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht, Hamburg
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
ab 224,00 €

Kursbeschreibung

Im Jahr 2026 wurde das Anfechtungsrecht leiblicher Väter grundlegend neu gestaltet (§ 1600 BGB). Zudem wurden weitere Vorschriften im Familienrecht angepasst, bspw. der konsensuale Vätertausch ohne Notwendigkeit eines Scheidungsverfahrens (§ 1595a BGB) sowie Wiederaufnahmen abgeschlossener (erfolgloser) Anfechtungsverfahren leiblicher Väter (§ 185a FamFG). Ihre Anwendung wird Schritt für Schritt anhand von Praxisbeispielen dargestellt. Seit dem 29.7.2026 gilt zudem § 1597a BGB nicht mehr, die Wirksamkeit der Anerkennung einer Vaterschaft bei aufenthaltsrechtlichem Gefälle steht (auch bei anwendbarem ausländischem Recht) unter dem Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde (§§ 85a ff. AufenthG). Voraussetzungen, Verfahren und Folgen werden strukturiert erläutert. Dann erfolgt ein Ausblick auf die am 1.7.2027 in Kraft tretenden Änderungen im GewSchG mit besonderem Schwerpunkt auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel).

Termin / Kursort

40468 Düsseldorf

Do., 18.03.2027Verfügbar
Lindner Hotel Airport
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 18.03.2027 14:30 bis 20:00 Uhr
Veranstaltungsort
Lindner Hotel Airport
Unterrather Straße 108
40468 Düsseldorf
Referent
Dr. Marko Oldenburger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht, Hamburg
Preise
Normalpreis
374,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
337,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
224,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.