Worum geht es?
Sie erhalten einen Überblick über die neueste Rechtsprechung zum privaten Versicherungsrecht, insbes. des BGH und der OLGs. Durch die Kenntnis der Rechtsprechung aus erster Hand wird gewährleistet, dass Sie bei der Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsrecht auf dem neuesten Stand sind.
Was sind die Schwerpunkte?
- Allgemeines VVG, insb. vorvertragliche Anzeigepflicht, §§ 19 ff. VVG; Herbeiführung des Versicherungsfalls, § 81 VVG; Obliegenheitsverletzung, § 28 VVG; Gefahrerhöhung, §§ 23 ff. VVG; Widerrufsrecht der Versicherungsnehmerin/des Versicherungsnehmers, §§ 8, 9 VVG; § 5a VVG a. F.; Schweigepflichtentbindung, § 123 VVG; Gerichtsstand, § 215 VVG
An wen richtet sich das Seminar?
Anwälte und Anwältinnen, die ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht vertiefen und auf den neuesten Stand bringen möchten; Juristen und Juristinnen, die bei Versicherungsunternehmen tätig sind