Worum geht es?
Bei einem Verkehrsunfall lässt sich die zutreffende Haftungsquote nur bei dem richtigen Umgang mit den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bilden. Der Dozent verbindet deswegen die Grundzüge der Quotenbildung mit den in der Rechtsprechung entwickelten Anscheinsbeweisen. So können Sie in jeder Lage des Verfahrens den eigenen Vortrag sicher untermauern und die gegnerischen Argumente widerlegen.
Im ersten Teil liegt der Schwerpunkt auf den Grundsätzen der Quotenbildung und der Anwendung des Anscheinsbeweises mit wichtigen Fallgruppen. Im zweiten Teil werden - darauf aufbauend und vertiefend - die für die Praxis wichtigsten Unfallkonstellationen bei Unfällen im motorisierten Verkehr einschließlich Parkplatzunfällen sowie Unfälle mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern erörtert. Beide Veranstaltungen bauen aufeinander auf und sollten am besten hintereinander gehört werden. Sie sind aber auch so ausgelegt, dass ein einzelnes Seminar allein gebucht und für sich gehört werden kann.
Was sind die Schwerpunkte?
- Regeln des Anscheinsbeweises und seine Erschütterung
- Haftung aus Betriebsgefahr und Verschulden
- Quotenbildung bei Verkehrsunfällen mit Leasingfahrzeugen
- Verstoß gegen Kardinalpflichten und 100 zu 0 Fälle
- Fallgruppen der Quotenbildung und Quotentabellen
- Schutzzweckzusammenhang bei einzelnen Normen
An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht sowie an Mitarbeiter/-innen in Versicherungsunternehmen, die mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen befasst sind