Worum geht es?
Die Pflicht zur ausschließlich elektronischen Einreichung von Dokumenten kommt spätestens zum 01.01.2022. Teilweise ist sie länderweise bereits vorgezogen. Es bestehen neben erheblichen technischen Schwierigkeiten auf Seiten der Anwaltschaft auch rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Datenformaten, Signaturen, Wiedereinsetzung, Korrekturverfahren und der aktiven Nutzung des beA.
Was sind die Schwerpunkte?
- Rechtliche Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs
- Die ERVV und die Bekanntmachungen 2018 und 2019 als technische Regelungswerke
- Situation in der Arbeitsgerichtsbarkeit - § 46c ArbGG statt oder neben § 130a ZPO?
- Differenzierung zwischen Format- und Einreichermängeln
- Sichere Übermittlungswege und qualifizierte elektronische Signatur
- Anforderungen an Datenformate von Schriftsätzen und Anlagen
- Wiedereinsetzung - auf Antrag und von Amts wegen
- Tagesaktuelle Rechtsprechung
An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht, Syndikusanwälte/-innen