Worum geht es?Die Pflicht zur ausschließlich elektronischen Einreichung von Dokumenten kommt spätestens zum 01.01.2022. Teilweise ist sie länderweise bereits vorgezogen. Es bestehen neben erheblichen technischen Schwierigkeiten auf Seiten der Anwaltschaft auch rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Datenformaten, Signaturen, Wiedereinsetzung, Korrekturverfahren und der aktiven Nutzung des beA.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht, Syndikusanwälte/-innen